Sommerzeit – Wespenzeit

Sommerzeit – Wespenzeit

 

Ab April, also zu Beginn der Grill- und Gartenzeit, häufen sich beeits Meldungen und Anrufe bei den Feuerwehren. Die Bürger beschweren sich über unerwünschte Besucher – Wespen oder Hornissen.

In einigen Landkreisen in Bayern können sich die Betroffenen an das zuständige Landratsamt wenden. Dort stehen spezielle Fachleute zur Verfügung, die gerufen werden können und sich die Situation vor Ort ansehen und das weitere Vorgehen abstimmen.

Das Landratsamt Landshut verfügt derzeit nicht über diese sogenannten Wespen- bzw. Hornissenberater und verweist daher auf die Gelben Seiten und das Merkblatt „Umweltwissen – Haus und Garten – Wespen und Hornissen“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

Die Feuerwehr kann bei akuter Gefährdung von Menschen im Bereich öffentlicher Flächen und Bauten zu Hilfe gerufen werden. Im privaten Bereich hilft sie nur in besonders akuten Fällen, wenn zum Beispiel Allergiker mit Allergikerpass oder Kleinkinder offensichtlich bedroht sind und eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma nicht rasch genug handeln kann.

 

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