Kategorie Archive: Bürger-Info

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Der Dienst bei einer freiwilligen Feuerwehr ist, wie der Name schon sagt, freiwillig und unentgeltlich. So auch bei unseren Freiwilligen Feuerwehren in Buch a.Erlbach und Thann/Vatersdorf. Unsere ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer gehen ganz normal ihren Berufen nach oder drücken die Schul- bzw. Hörsaalbank. Beim Heulen der Bucher Sirenen jedoch lassen sie alles liegen und stehen und fahren ohne Zögern sofort ins Gerätehaus. Ganz egal, was sie gerade tun - ganz egal, welche Tages- oder Nachtzeit ist - ganz egal, welches Wetter draussen herrscht.

Bucher Floriansjünger, die innerhalb der Gemeinde arbeiten, dürfen auch während der Arbeitszeit im Einsatzfall ihren Arbeitsplatz verlassen und anderen zu Hilfe eilen. Die betroffenen Arbeitgeber stellen dazu ihre Mitarbeiter dem Allgemeinwohl kostenfrei zur Verfügung, ohne die ihnen per Gesetz zustehende Ausfallentschädigung bei der Gemeindeverwaltung einzufordern.

Berufsfeuerwehren mit verbeamteten hauptberuflichen Brandbekämpfern werden erst ab einer Einwohnerzahl von 100.000 aufwärts etabliert. Deshalb gibt es in Bayern lediglich 7 Berufsfeuerwehren. Die 7000 bayerischen Freiwilligen Feuerwehren mit ihren insgesamt rund 330.000 ehrenamtlichen Mitgliedern übernehmen die Aufgaben der Feuerwehren ohne Bezahlung. Ihre Tätigkeit und die auf den Führungskräften lastende Verantwortung unterscheidet sich dabei nicht im Geringsten von der der hauptberuflichen Wehrleuten.

 

Pflichtaufgaben

 

Zu den Pflichtaufgaben einer Freiwilligen gehören laut Bayerischem Feuerwehrgesetz II. Abschnitt Art. 4 folgende Tätigkeiten:

Arten und Aufgaben der Feuerwehren

(1) Der Abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst werden durch
gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufs-
feuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. Die
gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.
(2) Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von
der Gemeinde angeordnet oder aufgrund besonderer Vorschriften notwendig ist und
die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird. Das Absichern, Abräumen und
Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.
(3) Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Notruf 112 – Gebührenfrei. Europaweit.

 

 

Ein Notfall ist eine Ausnahmesituation. Gerade jetzt ist es wichtig, die richtige Rufnummer parat zu haben, um schnell Hilfe zu rufen.Die Gerätehäuser der freiwilligen Feuerwehren sind in der Regel nicht ständig besetzt und daher nicht der idealeUnter der europaweiten und gebührenfreien Notrufnummer 112 sind Feuerwehr und Rettungsdienst erreichbar. 24 Stunden, 7 Tage in der Woche.

In Bayern läuft der Notruf bei einer der 26 Integrierten Leistellen auf. Geschulte Disponenten nehmen dort den Notruf entgegen, erfragen alle relevanten Informationen und alarmieren die notwendigen Einsatzkräfte.

Die schon aus dem Erste-Hilfe-Kurs bekannten „fünf W“ können helfen, einen Notruf richtig abzusetzen und dabei nichts zu vergessen:

WO ist das Ereignis?

WER ruft an?

WAS ist geschehen?

WIE VIELE Betroffene?

WARTEN auf Rückfragen

Das letzte W ist wohl das Wichtigste. In der Aufregung vergessene Informationen werden von den erfahrenen Disponenten während des Telefonates erfragt. Legen Sie also nicht einfach auf.

Keine Angst. Der Anrufer muss den Einsatz nicht, wie ab und zu als Horrormeldung in den sozialen Netzwerken zu lesen, bezahlen. Sogar der Anruf selbst ist, sowohl aus dem Festnetz als auch vom Mobiltelefon aus, kostenfrei - und das aus allen Netzen.

Wenn Personen Hilfe brauchen, leisten Sie Erste Hilfe, soweit Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

Sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelegungsmaßnahmen erforderlich, unterstützt der Leitstellen-Disponent bei Bedarf Laien, die Erste Hilfe leisten, durch eine telefonische Anleitung zur Wiederbelebung. Weitere Informationen zur Telefonreanimation T-CPR Bayern finden Sie unter www.t-cpr-bayern.de.

 

Quelle: www.notruf112.bayern.de

 

Alarmierung – Einsatz für die Feuerwehr

 

Damit die über 40 aktiven Wehrmänner und –frauen der freiwilligen Feuerwehr Buch a.Erlbach wissen, dass sie zum Einsatz kommen müssen, sendet die Integrierte Leitstelle Landshut, zuständig für die Alarmierung von Rettungsdienst und Feuerwehr (früher: Rettungsleitstelle) einen Alarm in Form einer 5-Ton-Folge über Funk aus. Dieser Alarm wird von den drei Sirenen im Gemeindebereich empfangen und sie heulen los.

 

Parallel dazu signalisieren eine Hand voll Funkmeldeempfänger (Piepser für die Hosentasche): komm sofort ins Gerätehaus – egal, was Du gerade machst!

 

Damit auch die Floriansjünger den Alarm empfangen, die die Sirenen oder den Piesper gerade nicht hören können, wird über unsere SMS-Alarmbox im Gerätehaus ein SMS-System angestoßen. Allen hinterlegten Mitgliedern wird sofort eine Alarm-SMS aufs Handy schickt.

Im Gerätehaus angekommen gilt der erste Blick dem Alarmmonitor, der im vorderen Bereich der Fahrzeughalle montiert ist. Der Feuerwehrverein hat die Beschaffungskosten dafür übernommen. Dort steht neben dem Einsatzgrund und demnvin der Integrierten Leitstelle angeforderten Einsatzmittel auch der Einsatzort, welcher auf einer Karte dargestellt wird. Sicherheitshalber liegt uns die Alarmmeldung zusätzlich als Alarmfax vor.

Rauchwarnmelder – Lebensretter oder lästige Pflicht?

Rauchwarnmelderpflicht ab dem 1. Januar 2018 nun auch in Bestandgebäuden
Zum 1. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, jedoch kann diese im Einzelfalle auch sinnvoll sein.

Hinweis: Die Rauchwarnmelderpflicht gilt nicht z.B. für Hotels, Pensionen usw.

 

Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt i.d.R. noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst retten zu können.

 

Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden. Sollte bei einem Wohnungsbrand eine Person verletzt werden oder sie sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnmelder vorhanden gewesen sein, kann von den Ermittlungsbehörden sicherlich überprüft werden, ob beim Vorhandensein eines Rauchwarnmelders das Unglück vermeidbar gewesen wäre.

Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Es empfiehlt sich die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders schriftlich zwischen den unmittelbaren Besitzern (Mieter) und dem Eigentümer (Vermieter) zu vereinbaren und zu dokumentieren.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat auf seiner Homepage unter www.stmi.bayern.de weitere Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht veröffentlicht. Auch auf der Homepage des LFV Bayern sind dazu Informationen abrufbar.
Deine FEUERWEHR hilft – vorbeugen musst DU!




Quelle: Pressemeldung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. vom 13.11.2017

Sommerzeit – Wespenzeit

 

Ab April, also zu Beginn der Grill- und Gartenzeit, häufen sich beeits Meldungen und Anrufe bei den Feuerwehren. Die Bürger beschweren sich über unerwünschte Besucher – Wespen oder Hornissen.

In einigen Landkreisen in Bayern können sich die Betroffenen an das zuständige Landratsamt wenden. Dort stehen spezielle Fachleute zur Verfügung, die gerufen werden können und sich die Situation vor Ort ansehen und das weitere Vorgehen abstimmen.

Das Landratsamt Landshut verfügt derzeit nicht über diese sogenannten Wespen- bzw. Hornissenberater und verweist daher auf die Gelben Seiten und das Merkblatt „Umweltwissen – Haus und Garten – Wespen und Hornissen“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

Die Feuerwehr kann bei akuter Gefährdung von Menschen im Bereich öffentlicher Flächen und Bauten zu Hilfe gerufen werden. Im privaten Bereich hilft sie nur in besonders akuten Fällen, wenn zum Beispiel Allergiker mit Allergikerpass oder Kleinkinder offensichtlich bedroht sind und eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma nicht rasch genug handeln kann.